Seminar zur neuen Entgeltordnung TVöD-VKA

Zum 01.01.2017 trat die neue Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) in Kraft. Durch diese Entgeltordnung wurde das Eingruppierungsrecht, d. h. das für die Gehaltsbemessung maßgebliche Regelwerk, grundständig neu gefasst.

Im Unterschied zum bisherigen Eingruppierungsrecht erfolgt die Zuordnung der Tätigkeiten künftig direkt in die TVöD-Entgeltgruppen. Insbesondere wurden einige allgemeine und diverse spezielle Tätigkeitsmerkmale anderen Entgeltgruppen zugeordnet als dies bisher über den Umweg der Anlage 3 des TVÜ-VKA der Fall war.

Aus dieser Neuregelung ergeben sich aber nicht nur zahlreiche Änderungen für Neueinstellungen sondern auch für die Bewertung der bestehenden Arbeitsverhältnisse. Diese neuen Grundsätze sind von Personalverwaltungsleitern, -sachbearbeitern sowie Personal- und Betriebsräten bundesweit in den Kommunalverwaltungen, kommunalen Betrieben und Gesellschaften zu berücksichtigen und anzuwenden.

Die derzeit Beschäftigten haben nach § 12 Abs. 2 TVöD VKA das Recht, ihre Eingruppierung gemäß der neuen Entgeltordnung überprüfen zu lassen. Zudem sind Anträge auf Höhergruppierung, die sich unmittelbar aus der neuen Entgeltordnung ergeben, bis zum 31.12.2017 zu stellen. Im Jahr 2017 ist für die Kommunalverwaltungen daher mit einem erheblichen Arbeitsmehraufwand zu rechnen.

In unserem 1-tägigen Seminar machen wir Sie fit für die praktische Umsetzung der neuen Entgeltordnung.

Schulungsinhalte

  • Inhouse Schulung bei Ihnen vor Ort oder an einem unserer BPG-Standorte (Düsseldorf, Berlin, Frankfurt) von Personalverwaltungsleitern, -sachbearbeitern, Personal- und Betriebsräten in rechtssicherer Umsetzung und Anwendung der neuen Entgeltordnung TVöD VKA über Risiken und Umsetzungsalternativen des neuen Eingruppierungsrechts
  • Vermittlung der grundsätzlichen Inhalte der neuen Entgeltordnung und der wichtigsten Unterschiede zum bisherigen Eingruppierungsrecht:
    • Sie erfahren, wie mit Beschäftigten verfahren wird, die vor dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung eingruppiert worden sind und wie künftig Eingruppierungen vorgenommen werden;
    • Wir zeigen auf, welche Inhalte bei der Erstellung der Arbeitsplatzbeschreibungen relevant sind, worauf Sie bei der Bildung von Arbeitsvorgängen achten sollten und wie diese im Rahmen der Stellenbewertung und Eingruppierung den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden;
    • Anhand von Übungsbeispielen aus kommunalen Unternehmen lernen Sie die Grundlagen der Bewertung und ihre Umsetzung in der betrieblichen Praxis kennen.

  • Beratung hinsichtlich arbeitgeberseitiger Gestaltungsspielräume und Optionen der Arbeitsorganisation zur nachhaltigen und tarifkonformen Reduzierung von Personalkosten
  • Beratung über Möglichkeiten der Personalentwicklung im Rahmen des neuen Eingruppierungsrechts
  • Unterstützung bei der Bearbeitung der Prüfungsanträge der derzeitig Beschäftigten

Herr Rüdiger Backes, ein erfahrener Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaftler ist als langjähriger Dozent für öffentliches Tarifrecht beim Deutschen Beamtenbund auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung spezialisiert.

Herr Backes führt Sie durch das Seminar, beantwortet Ihre Fragen, geht individuell auf Ihre Ausgangssituation ein und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Neuregelung in der Praxis.

 

Kundenstimmen zu durchgeführten Seminaren:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen uns nochmals ganz herzlich für das Seminar vom 21.11.2017 bedanken. Herr Backes hat mit seiner Art dieses trockene Thema sehr gut erklärt, konnte alle unsere Fragen beantworten und uns mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen sehr viel weiterhelfen. Danke nochmal.
Liebe Grüße aus Weißenburg
Inge Huber
Klinikum Altmühlfranken

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Guten Morgen Frau Joerißen,
die gestrige Schulung mit Herrn Backes hat bei uns großen Anklang gefunden und war sehr erfolgreich. Auf diesem Weg wollte ich mich nochmal bei Ihnen für Ihre Mühe und die freundliche, unkomplizierte Planung bedanken.
Ina Wallau
Personal und Organisation Stadt Bad Honnef

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Seminarkosten

- bei mindestens 6 Teilnehmern: 
  pro Teilnehmer 168,00 € (ab 01.01.2018 198,00 €) netto zzgl. MwSt
- bei weniger als 6 Teilnehmern:
  für alle Teilnehmer insg. 990,00 € (ab 01.01.2018 1.100,00 €) zzgl. MwSt.
- zzgl. Reisekosten  0,40 € / km (An- und Abreise zum Seminarort) und
  ggf. Übernachtungskosten Referent

Melden Sie sich an

telefonisch unter +49 211 17298-0
per Fax +49 211 17298-29

per Mail bpg-duesseldorf@bpg.de
oder über das Anmeldeformular.

Gern stimmen wir einen Termin zur Durchführung des Seminars in Ihrem Haus, an einem anderen Veranstaltungsort oder einem unserer BPG-Standorte in Düsseldorf, Frankfurt, Berlin mit Ihnen ab.

Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung.

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